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Keep your hands off my pictures!
Vorsorglich ein paar Hinweise…

Urheberrecht

Als Urheber nach § 7 UrhG besitzt jeder von uns die alleinigen Rechte aus §§ 12 ff. UrhG an dem von ihm jeweilig erstellten und in diesem Blog sowie der dazugehörigen Internetpräsenz verwendeten Bildermaterial (Bilder / Fotos / Lichtbilder / Lichtbildwerke
einschl. Grafiken und Ilustrationen), zudem gilt der Lichtbilderschutz nach § 72 UrhG.

Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von uns auf Unterlassung und Schadenersatz nach
§ 97 UrhG in Anspruch genommen werden.

Bei der Berechnung des Schadenersatzes orientieren wir uns an den marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte*. Für eine einzelne Nutzung eines Fotos wird die Nutzungsart (Medium der Bildverwendung), der Nutzungsumfang (Größe der wieder-gegebenen Abbildung) sowie deren Verbreitung (Auflage oder Veröffentlichungsdauer)
zu Grunde gelegt. Zuschläge für werbliche Zwecke, unterlassene Bildquellennachweise nach § 13 UrhG sowie bei widerrechtlicher Nutzung werden gesondert berücksichtigt.

Rechte Dritter

Nutzung von Bildern, die die Persönlichkeits-, Kunsturheber-, Marken- und andere Folgerechte betreffen, müssen gesondert eingeholt werden.

Anfragen stellen Sie bitte an bildmaterial(a)artischockenland.de.

* Honorarübersicht für Bildhonorare der MFM Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing für die Überlassung von Bildnutzungsrechten (weitere Infos über den BVPA Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive e.V. Berlin)